Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Spielgruppe Trolls

Claudia Wey & Bettina Arregger

 

1. Angebot

Die Spielgruppe Trolls bietet 1 bis 2 Spielgruppentage pro Woche an.

Ein Spielgruppentag dauert jeweils 3 Stunden.

 

2. Anmeldung und Probemonat

Mit der Anmeldung für die Spielgruppe beginnt ein Probemonat von einem Monat.

Der Probemonat ist kostenpflichtig.

Nach Ablauf des Probemonats kann das Betreuungsverhältnis mündlich und ohne Angabe von Gründen beendet werden.

 

3. Vertrag ab dem zweiten Monat

Ab dem zweiten Monat wird zwischen der Spielgruppe Trolls und den Erziehungsberechtigten des Spielgruppenkindes ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Dieser Vertrag ist verbindlich und unterliegt einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Monats.

 

4. Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Spielgruppe Trolls.

Ab dem zweiten Monat wird zusätzlich ein einmaliges Materialgeld erhoben.

Das Spielgruppengeld ist jeweils zu Beginn des Monats im Voraus zu bezahlen.

Die Spielgruppe Trolls führt eine Kostenübersicht, welche von beiden Parteien unterzeichnet wird.

Nach Beendigung der Spielgruppenzeit erhalten die Erziehungsberechtigten eine Kopie dieser Kostenübersicht.

 

5. Versicherung und Haftung

Die Versicherung des Kindes, insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung, ist Sache der Erziehungsberechtigten.

Die Spielgruppe Trolls haftet nicht für Unfälle oder Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

Vorbehalten bleibt die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6. Ferienregelung

Während der offiziellen Schulferien findet keine Spielgruppe statt.

 

7. Kommunikation, Abmeldungen und Krankheit

Für das jeweilige Spielgruppenjahr wird eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet.

Diese dient der Organisation, der Weitergabe von Informationen sowie der allgemeinen Kommunikation.

Abmeldungen und Krankmeldungen des Kindes erfolgen über diese WhatsApp-Gruppe.

Die Nutzung von WhatsApp erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

 

8. Fotos und Datenschutz

Fotos aus dem Spielgruppenalltag dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten erstellt und ausschliesslich innerhalb der WhatsApp-Gruppe der Spielgruppe geteilt werden.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung (z. B. Social Media) erfolgt nicht.

 

9. Allergien und gesundheitliche Hinweise

Da in der Spielgruppe regelmässig gebacken wird, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Spielgruppe vor Eintritt des Kindes sowie bei Änderungen schriftlich oder mündlich über Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Besonderheiten des Kindes zu informieren.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Spielgruppe Trolls und den Erziehungsberechtigten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

Gerichtsstand ist der Sitz der Spielgruppe Trolls, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.