Die Eingewöhnungszeit dauert einen Monat und ist kostenpflichtig. Sie dient dazu, dass sich das Kind in Ruhe an die neue Umgebung, die Bezugspersonen und die Gruppe gewöhnen kann. Nach Ablauf des ersten Monats kann das Betreuungsverhältnis mündlich und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Wird das Betreuungsverhältnis nach der Eingewöhnungszeit fortgesetzt, gilt ab dem zweiten Monat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, welches schriftlich einzuhalten ist.
Die Eingewöhnungszeit ist für Kinder ein besonders sensibler Übergang. Sie verlassen erstmals oder erneut einen vertrauten Rahmen und begegnen neuen Bezugspersonen, Kindern, Räumen, Tagesstruktur.
In dieser Phase braucht ein Kind vor allem Zeit, Sicherheit, Verlässlichkeit, und feinfühlige Begleitung. Jedes Kind hat dabei sein eigenes Tempo.
Was Kinder in der Eingewöhnungszeit brauchen
Während der Eingewöhnungszeit stehen folgende Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt
- eine feste Bezugsperson, die Vertrauen aufbaut
- eine klare, ruhige Struktur, die Orientierung gibt
- Raum für Beobachten statt Mitmachen müssen
- emotionale Sicherheit durch Wiederholung und Rituale
- das Erleben, gesehen und ernst genommen werden
Soziale & emotionale Entwicklung
Die Spielgruppe bietet dem Kind die Möglichkeit, erste soziale Erfahrungen in einer , geschützten Gruppe zu machen. Es lernt:
- andere Kinder wahrzunehmen und Beziehung aufzubauen
- Gefühle wie Freude, Unsicherheit oder Trennungsschmerz zu erleben und zu regulieren
- Konflikte altersentsprechend auszudrücken
- Vertrauen in neue Erwachsene zu entwickeln
Diese Erfahrung stärken das Selbstvertrauen, die soziale Kompetenz und die emotionale Stabilität des Kindes.
Haltung der Betreuungspersonen
Die Betreuungspersonen begleiten die Kinder während deer Eingewöhnungszeit aufmerksam, geduldig und individuell. Signale des Kindes werden ernst genommen, und der Übergang wird dem Tempo des Kindes angepasst. Ziel ist es, eine tragfähige Beziehung aufzubauen, die dem Kind Sicherheit gibt.